ALLGEMEINE GESCHÄFTS – UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Anmeldung 

Die Anmeldung/Buchung gilt nur schriftlich mit Unterschrift (E-Mail/Post), über eine Online-Buchung auf unsere Website www.rehmracedays.com oder schriftlich verifizierte Partner. Die Anmeldung/Buchung ist erst nach vollständiger Bezahlung und Bestätigung unsererseits gültig. Nennungsschluss ist immer dann, wenn die maximale Teilnehmerzahl pro Veranstaltung erreicht ist.

Boxen

Alle Boxen und Plätze in Sammelboxen befinden sich im Status „reserviert“, bis die finale Zuteilung vor Ort durch die jeweilige Rennstrecke bestätigt wurde. Wir bitten um Verständnis bei etwaigen kurzfristigen Kapazitätskürzungen.

Bezahlung

Der Rechnungsbetrag muss vollständig und unmittelbar nach Buchung auf unsere Konten in Deutschland überwiesen, oder über eine anderen bereitgestellte Zahlungsoption beglichen werden.

Rücktritt

Anmeldungen/Buchungen sind grundsätzlich verbindlich. Bei Stornierung bis 56 Tage vor der Veranstaltung werden € 100,00 vom Teilnahmebetrag einbehalten. Eine Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich, außer es wird ein Ersatzteilnehmer benannt. Wird uns kein Ersatzteilnehmer benannt, so fällt das Nenngeld als Stornierungsgebühr an. Eine Stornierung kann nur schriftlich entgegengenommen werden. Wird eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt (Zufall, höhere Gewalt einschließlich widriger Wetterbedingungen oder Verschulden Dritter), verfällt das Nenngeld. In anderen Fällen der Stornierung seitens der Rennstrecken werden gem. Vertragsbedingungen adäquate Ersatztermine innerhalb eines Jahres mit Buchungs-Vorzugsrecht zur Verfügung gestellt.

Haftung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Rehm race days GmbH, folgend RRD genannt, erfolgt auf eigene Gefahr. Die RRD als Veranstalter übernimmt für die Durchführung der Veranstaltung und für durch die Veranstaltung verursachten Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – keine Haftung. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die von RRD grob fahrlässig, vorsätzlich oder sonst zurechenbar verursachten Körper- und Gesundheitsschäden, sowie den Verlust des Lebens. Gleiches gilt auch für die gesetzlichen Vertreter der RRD oder deren Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der RRD oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der RRD beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für eine Haftung, die nach dem Produkthaftungsgesetz begründet ist. Jeder Teilnehmer (=TN), haftet ausschließlich und alleinig für durch ihn verursachten Schäden gegenüber anderen TN oder Dritten. Auf den gesetzlichen Risikoausschluss bei Rennsportveranstaltungen wird hingewiesen. Der TN haftet auch für Schäden an Personen und Sachgüter, die durch Dritte entstehen, die das Fahrzeug im Rahmen von Veranstaltungen benutzen. Jeder TN haftet für Sachschäden an seinem Fahrzeug selbst, auch wenn ein Dritter hierfür verantwortlich ist. Die RRD ist nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Verhaltensweisen

Die TN (auch Ringneulinge) dürfen die Rennstrecke erst nach Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Haftungsausschlusses durch Unterzeichnung der AGB der RRD und ggfls. diese der eingeschlossenen Vertragspartner nutzen und an den Veranstaltungen teilnehmen. Sofern minderjährige Personen an den Veranstaltungen teilnehmen möchten, bedarf dies schriftlicher Anfrage (E-Mail/Post) und Bestätigung durch RRD, es muss ein Erziehungsberechtigter oder Unterschriftsberechtigter mit der Teilnahme einverstanden sein und die AGB sowie die darin enthaltenen Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen unterzeichnen. Die Verhaltensregeln während der Veranstaltungen werden im Briefing in Präsenz mit Pflichtteilnahme vermittelt, die Teilnahme wird bei Einlass zur Rennstrecke überprüft. Sollte ein Punkt der AGB nicht erfüllt werden, folgt der Ausschluss von der Veranstaltung in Verbindung mit dem umgehenden Verlassen des Veranstaltungsortes/Fahrerlagers, ohne einen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Der RRD obliegt hier die Entscheidungsfreiheit, zusätzlich zur jeweiligen Hausordnung am Veranstaltungsort ist den gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der RRD und des Rennstreckenbetreibers Folge zu leisten.

Einfahrt auf die Rennstrecke

Bei Einfahrt auf die Rennstrecke darf diese nie überquert werden. Es ist mit Handzeichen bis zur ersten Kurve den Fahrern auf der Strecke zu signalisieren, dass man aus der Boxengasse mit angepasster Geschwindigkeit sich in der Verkehr einfädelt. Auch in der ersten Kurve ist unbedingt auf der Seite zu bleiben, von welcher man von der Boxenausfahrt kommt. RECHTS bleibt RECHTS und LINKS bleibt LINKS! Teilnehmer, welche die Strecke direkt nach Boxenausfahrt vor der ersten Kurve überqueren, werden sofort und ohne Verwarnung zum Schutz der Sicherheit der anderen Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen! Es werden hier keine Ausnahmen gemacht!

Flaggensignale

Flaggensignale auf der Rennstrecke müssen unbedingt beachtet werden. Fahrer, welche die Flaggensignale nicht beachten und andere damit gefährden, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen!

Teilnehmerausschluss

Jeder TN, der durch sein Verhalten gegen die Verhaltens- und Teilnahmeregeln verstößt, oder andere TN/Dritte gefährdet oder sein Fahrzeug Personen überlässt, die nicht angemeldet sind, werden mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Rückzahlung des geleisteten Teilnahmegebühr erfolgt nicht, auch keine Erstattung der übrigen oder noch nicht genutzten Veranstaltungstage. Für den Fall, dass der Ausschluss darauf beruht, dass der TN sein Fahrzeug unberechtigterweise an Dritte zur Teilnahme an den Veranstaltungen überlässt oder dies Dritten ermöglicht, muss ein zusätzlicher Teilnehmerbeitrag an die RRD entrichtet werden. Der RRD obliegt hier die Entscheidungsfreiheit, diese Teilnehmer kurzfristig oder dauerhaft von der Teilnahme auszuschließen.

Fahrzeuge

Die Motorräder werden beim Einlass auf die Rennstrecke stichprobenartig kontrolliert. Motorräder, die nicht den vorgegebenen nachgenannten Sicherheitsbestimmungen entsprechen und denen des jeweiligen Austragungsortes, werden abgewiesen. Erfolgt keine Reparatur, Instandsetzung oder Anpassung des Fahrzeuges, zieht dies den Ausschluss von der Veranstaltung mit allen Einschränkungen im Punkt Teilnehmerausschluss nach sich. Die Motorräder müssen technisch in einwandfreiem Zustand sein. Bremsen müssen funktionsfähig sein, Benzinleitungen, Ölstopfen und Ölfilter müssen gegen Herausdrehen und Lockern gesichert sein. Als Kühlflüssigkeit ist ausschließlich Wasser erlaubt (keine Frostschutzmittel oder Ähnliches). Scheinwerfer und Spiegel müssen abgebaut oder abgeklebt werden. Jeder Fahrer ist für den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges selbst verantwortlich,  darüber hinaus gelten die jeweiligen Bestimmungen des Austragungsortes. Fahrzeuge mit elektronischen Antrieben bedürfen der schriftlichen Anfrage und Genehmigung (E-Mail/Post) durch die RRD mindestens 6 Wochen bevor die Veranstaltung beginnt. Die Fahrzeuge müssen der am Veranstaltungsort geltenden Lautstärkebegrenzung entsprechen.

Fahrer / Teilnehmer

Vollständige Schutzbekleidung ist obligatorisch. Vollvisierhelm, Protektoren-Kombi, Stiefel mit Knöchelschutz, Rückenprotektor, Handschuhe usw. gehören zu der Fahrerausstattung. Der Fahrer muss in guter körperlicher Verfassung sein, Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Der TN ist mit den Regeln der Rennstreckennutzung vertraut und einverstanden (Flaggensignale, Handzeichen vor der Einfahrt in die Boxengasse usw.). Am ersten und zweiten Tag der Veranstaltung und nach Bedarf (Zeitplan beachten), sind morgens jeweils zwei Fahrerbesprechungen/Briefings eingeplant. Es ist Pflicht an einer diesen Briefings teilzunehmen, um die Vorschriften und Regeln zu erfahren oder aufzufrischen, auch wird hier auf besondere Gegebenheiten und Umstände am jeweiligen Veranstaltungsort hingewiesen. Jeder TN hat sich ausreichenden um folgenden Versicherungsschutz zu bemühen: Haftpflichtsachschäden am eigenen Fahrzeug, Unfall, Heilungskosten, Invalidität, Lohnausfallkosten bei Unfall, Überführungskosten TN und Fahrzeug. Jeder TN muss bei den Veranstaltungen im Besitz einer gültigen Krankenversicherung sein. Bei Veranstaltungen im Ausland ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig. Der TN bestätigt dies mit der Abgabe der Nennung und Unterschrift. Die RRD behält sich vor, dem TN eventuelle Kosten für medizinische Versorgung außerhalb der Rennstrecke (Transport zum Krankenhaus usw.), in Rechnung zu stellen. Die medizinische Erstversorgung an der Rennstrecke ist im Nenngeld eingeschlossen.

Ringneulinge

Für Ringneulinge und Personen, die noch nie an Veranstaltung von RRD teilgenommen haben, ist vor der Streckenbenutzung zusätzlich ein gesondertes Briefing verpflichtend. Das Befahren der Rennstrecke ist nur in extra hierfür ausgewiesenen Zeitblöcken möglich. Darüber hinaus müssen Ringneulinge sich durch ein gelbes Überziehhemd (wird gegen eine Kaution zur Verfügung gestellt) deutlich erkennbar machen und von den übrigen TN abheben.

Verwendung von Fotos/Videos/EDV-gestützer Datenerhebung

Alle im Laufe der Veranstaltung erstellten Fotos, Videos und Audioaufnahmen durch beauftragte Fotografen, bzw. der Überwachungssysteme der Anlagen, dürfen von RRD, dem beauftragten Fotografen und den Rennstrecken auf den Internetseiten, in Social-Media-Kanälen und zu allgemeinen Werbezwecken verwendet und veröffentlicht werden. Aufnahmen von Sicherheits-Überwachungskameras, sowie erhobene Daten jeglicher Art dürfen EDV-unterstützt gespeichert und verarbeitet, sowie im Anlassfall zur Aufklärung von strafbarem Verhalten, Unfällen, Beschädigungen und/oder sonstigen vergleichbaren Vorfällen durch die RRD, dem jeweiligen Rennstreckenbetreiber und/oder Vertragspartner verwendet werden.

Gerichtsstand

Die AGB werden in mehreren Sprachen übersetzt und zur Verfügung gestellt. Bei Streitigkeiten über die AGB-Auslegung ist der Wortlaut in
deutscher Sprache maßgebend. Die Parteien vereinbaren die Geltung des deutschen Rechts. Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist Ulm a.D.
(Deutschland).